Vielleicht erinnern Sie sich: Bereits im vergangenen Jahr haben wir in unserem Blog über die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts berichtet und erklärt, welche Auswirkungen der damalige Entscheid für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer haben wird.

Inzwischen gibt es wichtige Neuigkeiten. Der Bundesrat hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens definitiv festgelegt und damit für mehr Planungssicherheit gesorgt. Mit diesem Beitrag möchten wir Sie auf den aktuellen Stand bringen und die wichtigsten Änderungen zum Eigenmietwert 2029 einfach und verständlich zusammenfassen.

Falls Sie sich zunächst einen umfassenden Überblick verschaffen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Blogbeitrag «Eigenmietwert wird abgeschafft – was bedeutet das für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer?». Dort erklären wir die Hintergründe der Reform sowie die bisherigen politischen Entwicklungen ausführlich.

Was ist der Eigenmietwert überhaupt?

Wer in der Schweiz eine selbstbewohnte Immobilie besitzt, muss heute den sogenannten Eigenmietwert versteuern. Dabei handelt es sich um ein fiktives Einkommen, welches den Vorteil des mietfreien Wohnens abbilden soll.

Als Ausgleich konnten Eigentümerinnen und Eigentümer bisher verschiedene Kosten steuerlich geltend machen. Insbesondere Hypothekarzinsen sowie werterhaltende Unterhaltskosten. Genau dieses System wird sich in den kommenden Jahren grundlegend verändern.

Der Starttermin steht fest

Lange war offen, wann die Reform tatsächlich umgesetzt wird. Inzwischen herrscht Klarheit: Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 in Kraft tritt.

Bis Ende 2028 bleibt somit alles wie bisher. Der Eigenmietwert wird weiterhin versteuert und die heute geltenden Abzugsmöglichkeiten bleiben grundsätzlich bestehen. Die offiziellen Informationen zum Zeitplan und zur Umsetzung finden Sie beim Eidgenössischen Finanzdepartement.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Es bleibt genügend Zeit, sich mit den Veränderungen auseinanderzusetzen und die eigene Situation sorgfältig zu prüfen.

Eigenmietwert 2029: Was ändert sich?

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt künftig die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet dies eine Vereinfachung des Steuersystems und je nach Ausgangslage auch eine finanzielle Entlastung.

Gleichzeitig fallen jedoch wichtige Steuerabzüge weg. Dazu gehören insbesondere Unterhaltskosten sowie ein grosser Teil der bisherigen Schuldzinsabzüge. Deshalb wird sich die Reform nicht für alle gleich auswirken. Ob Sie profitieren oder künftig eher höhere Kosten tragen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Gerade wenn Sie den Kauf einer Immobilie in den kommenden Jahren planen, lohnt es sich, die steuerlichen Veränderungen frühzeitig in Ihre Entscheidung einzubeziehen.

Warum sich eine frühzeitige Planung lohnt

Auch wenn der Eigenmietwert 2029 erst Anfang 2029 abgeschafft wird, lohnt es sich bereits heute, die kommenden Jahre in die persönliche Finanz- und Immobilienplanung einzubeziehen.

Besonders profitieren dürften Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Hypothek bereits weitgehend amortisiert ist. Da der Eigenmietwert entfällt und gleichzeitig nur noch wenige Schuldzinsen abzugsfähig sind, verbessert sich ihre steuerliche Situation häufig.

Anders kann es bei Personen aussehen, die ihre Immobilie noch hoch finanziert haben oder in den nächsten Jahren grössere Renovationen planen. Da wichtige Steuerabzüge künftig wegfallen, kann es sinnvoll sein, geplante Investitionen oder anstehende Hypothekarverlängerungen frühzeitig zu überprüfen und in die langfristige Planung einzubeziehen.

Pauschale Empfehlungen gibt es jedoch nicht. Jede Immobilie, jede Finanzierung und jede Lebenssituation ist anders. Entscheidend sind unter anderem die Höhe der Hypothek, das Einkommen, der Wohnkanton und geplante Investitionen in die eigene Liegenschaft. Eine verständliche Einordnung der möglichen Auswirkungen finden Sie auch im aktuellen Ratgeber von Raiffeisen Schweiz. 

Unser Fazit

Mit dem Entscheid des Bundesrates herrscht nun Klarheit: Die Abschaffung des Eigenmietwerts erfolgt definitiv per 1. Januar 2029.

Bis dahin gelten die heutigen steuerlichen Regelungen unverändert weiter. Dennoch lohnt es sich bereits heute, die Auswirkungen des Eigenmietwerts 2029 auf die persönliche Situation zu prüfen und anstehende Finanzierungs- oder Renovationsentscheide mit Weitblick zu planen. Wer sich frühzeitig mit den Veränderungen auseinandersetzt, schafft die besten Voraussetzungen, um langfristig die richtigen Entscheidungen für sein Eigenheim zu treffen.

Unser Tipp: Es gibt keine allgemeingültige Antwort darauf, ob die Reform für Sie Vor- oder Nachteile bringt. Je nach Finanzierung, Steuerbelastung und zukünftigen Plänen kann sich die Abschaffung des Eigenmietwerts ganz unterschiedlich auswirken. Eine frühzeitige Planung schafft Klarheit und hilft dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Wir begleiten Sie gerne

Immobilien sind weit mehr als nur vier Wände. Sie sind oft die grösste Investition im Leben. Umso wichtiger ist es, Veränderungen frühzeitig einzuordnen und Entscheidungen mit Weitblick zu treffen.

Ob Sie Ihr Eigenheim langfristig planen, eine grössere Renovation in Betracht ziehen oder sich Gedanken über einen späteren Verkauf machen. Wir begleiten Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem starken Netzwerk.

Gerade bei steuerlichen oder finanziellen Fragestellungen rund um den Eigenmietwert 2029 ist eine individuelle Betrachtung entscheidend. Dank unseres bewährten Netzwerks aus erfahrenen Steuerberatern, Finanzierungsexperten und weiteren Fachspezialisten bringen wir Sie bei Bedarf mit den richtigen Ansprechpartnern zusammen und unterstützen Sie dabei, die passende Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

Haben Sie Fragen zum Eigenmietwert 2029 oder möchten Sie die Auswirkungen der Reform auf Ihre Immobilie besser verstehen? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Gespräch und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben und welche Expertinnen und Experten Sie bei Bedarf optimal unterstützen können.