Wenn Sie sich bereits mit dem Erwerb von Liegenschaften in der Schweiz beschäftigt haben, ist Ihnen die Lex Koller Schweiz vermutlich schon begegnet.

Die Lex Koller Schweiz regelt, unter welchen Voraussetzungen Personen aus dem Ausland Liegenschaften in der Schweiz erwerben dürfen.

In unserem Beitrag „Auswandern in die Schweiz und Immobilien erwerben – Chancen und Regeln“ haben wir die aktuell geltenden Bestimmungen und wichtigsten Grundlagen ausführlich für Sie zusammengefasst.

Doch die rechtliche Lage entwickelt sich weiter. Aktuell wird über eine Verschärfung der Lex Koller Schweiz diskutiert, die den Erwerb von Liegenschaften in der Schweiz künftig stärker regulieren könnte. In den Medien wird in diesem Zusammenhang teilweise bereits von einer „Lex Koller 2026“ gesprochen.

Wichtig zu wissen: Es handelt sich derzeit um eine politische Vorlage im Rahmen der Vernehmlassung. Die Änderungen sind also noch nicht beschlossen, lassen aber bereits eine klare Tendenz erkennen.

In diesem Beitrag schauen wir uns deshalb gezielt an, was sich ändern könnte und was das ganz konkret für Sie bedeutet, insbesondere wenn Sie überlegen, im Kanton Thurgau eine Liegenschaft zu erwerben.

Aktuelle Situation beim Erwerb von Liegenschaften

Aktuell ist es so, dass Drittstaatsangehörige, also Personen aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA unter bestimmten Voraussetzungen Liegenschaften in der Schweiz erwerben können. Eine Verpflichtung, die Liegenschaft beim Wegzug wieder zu veräussern, gibt es heute nicht.

Das bedeutet für viele Käufer eine gewisse Flexibilität. Sie können langfristiger planen und müssen nicht sofort handeln, wenn sich ihre Lebenssituation verändert.

Welche Änderungen aktuell diskutiert werden

Die geplanten Anpassungen der Lex Koller Schweiz zielen darauf ab, den Markt stärker zu regulieren. Auch wenn noch nicht alles final entschieden ist, zeichnen sich bereits konkrete Massnahmen ab.

Wichtig dabei: Die Diskussion setzt nicht bei völlig neuen Regeln an, sondern verschärft bestehende Bestimmungen der Lex Koller gezielt.

Konkret stehen aktuell folgende Punkte im Raum:

Die Bewilligungspflicht könnte ausgeweitet und strenger gehandhabt werden:
Bereits heute benötigen Personen im Ausland eine Bewilligung, um in der Schweiz eine Liegenschaft zu erwerben. Die Diskussion setzt jedoch weniger bei der Bewilligung selbst an, sondern bei den Voraussetzungen und Möglichkeiten, eine solche zu erhalten. Künftig könnten diese deutlich eingeschränkt werden.

Die Möglichkeiten für Personen im Ausland könnten weiter reduziert werden:
Während heute in gewissen Fällen, etwa bei Ferienwohnungen, ein Erwerb mit Bewilligung möglich ist, könnten diese Spielräume künftig kleiner werden. Insbesondere wird diskutiert, Kontingente zu reduzieren und bestehende Ausnahmen konsequenter zu begrenzen.

Reine Kapitalanlagen ohne Eigennutzung könnten ausgeschlossen werden:
Ein zentraler Punkt der aktuellen Diskussion ist, dass der Erwerb von Liegenschaften künftig stärker an eine eigene Nutzung gebunden werden soll. Das würde bedeuten, dass Investitionen ohne Eigennutzung, etwa zur Vermietung oder als reine Kapitalanlage, für Personen im Ausland deutlich eingeschränkt oder nicht mehr möglich sind.

Beim Wegzug aus der Schweiz könnte eine Veräusserungspflicht eingeführt werden:
Diskutiert wird zudem, dass eine selbst genutzte Liegenschaft innerhalb von zwei Jahren verkauft werden muss, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Eine solche Regelung besteht heute nicht.

Was heute in gewissen Konstellationen noch vergleichsweise flexibel ist, würde damit insgesamt verbindlicher geregelt. Für viele Interessenten schafft das einerseits mehr Klarheit, andererseits aber auch einen engeren Handlungsspielraum.

Wenn Sie sich tiefergehend informieren möchten, finden Sie offizielle Details beim Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.

Ihre nächsten Schritte: Immobilien im Thurgau entdecken

Nach diesen möglichen Änderungen stehen viele unserer Kundinnen und Kunden aktuell vor genau dieser Frage: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um in der Schweiz eine Liegenschaft zu erwerben?

Genau hier lohnt sich ein Blick auf die aktuell verfügbaren Liegenschaften.

Denn gerade in einem Markt, der sich zunehmend reguliert, entstehen oft die besten Chancen für gut informierte Käufer. Wer sich frühzeitig orientiert, kann nicht nur passende Objekte sichern, sondern trifft Entscheidungen mit deutlich mehr Sicherheit.

Weitere Entwicklungen im Überblick

Geschäftsimmobilien: Mögliche Einschränkungen für Investoren

Auch bei Geschäftsimmobilien stehen Anpassungen im Raum. Während heute vielfach auch Investitionen ohne eigene Nutzung möglich sind, könnte der Erwerb künftig stärker an eine tatsächliche Nutzung gebunden werden.

Das würde bedeuten, dass reine Kapitalanlagen ohne operative Nutzung deutlich eingeschränkt werden könnten, insbesondere für ausländische Investoren.

Ferienwohnungen: Strengere Regulierung denkbar

Im Bereich der Ferienliegenschaften wird ebenfalls über strengere Regeln diskutiert. So könnten die Kontingente reduziert und Käufe durch Personen im Ausland umfassender angerechnet werden, auch bei Weiterverkäufen zwischen ausländischen Käufern.

Diese Anpassungen würden den Markt transparenter machen, gleichzeitig aber auch stärker begrenzen.

Indirekte Immobilieninvestitionen im Fokus

Ein weiterer Punkt betrifft indirekte Investitionen über Immobilienfonds oder börsennotierte Gesellschaften. Auch hier wird diskutiert, solche Möglichkeiten für Personen im Ausland einzuschränken oder ganz auszuschliessen.

Für viele Investoren würde sich damit der Zugang zum Schweizer Immobilienmarkt verändern.

Wer betroffen sein könnte und wer nicht

Die diskutierten Verschärfungen richten sich in erster Linie an Drittstaatsangehörige, also an Personen ausserhalb der EU und EFTA. Dazu zählen beispielsweise Käufer aus den USA oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Für Staatsangehörige aus Ländern wie:

Deutschland

Frankreich

Österreich

Italien

würde sich nach aktuellem Stand nichts ändern. Der Erwerb von Liegenschaften in der Schweiz bleibt für diese Käufer weiterhin möglich und gut planbar.

Ihre Chancen auf dem Schweizer Immobilienmarkt – Einordnung für den Thurgau

Auch wenn neue Regeln zunächst nach Einschränkungen klingen, zeigt sich bei genauerem Hinsehen eine klare Entwicklung: Der Schweizer Immobilienmarkt wird gezielt geschützt und dadurch langfristig stabiler.

Für Sie bedeutet das vor allem mehr Sicherheit und Planbarkeit. Gerade in Zeiten, in denen viele Märkte schwanken, steht die Schweiz für Stabilität, Werterhalt und hohe Lebensqualität.

Wenn Sie sich speziell für Liegenschaften im Kanton Thurgau interessieren, profitieren Sie zusätzlich von einer attraktiven Ausgangslage: gute Erreichbarkeit in Richtung Zürich, vergleichsweise attraktive Einstiegspreise und eine hohe Lebensqualität.

Für viele Käuferinnen und Käufer aus Europa ergeben sich daraus klare Vorteile:

stabiler Zugang zum Markt

hohe Planungssicherheit

langfristiger Werterhalt

Diese Kombination macht den Standort Schweiz und insbesondere den Thurgau besonders interessant.

Einordnung der aktuellen Entwicklungen

Die diskutierten Anpassungen sind keine komplette Neuausrichtung, sondern eine Weiterentwicklung der bestehenden Lex Koller. Ziel bleibt es, den Schweizer Immobilienmarkt vor übermässigem Einfluss ausländischen Kapitals zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen.

Aktuelle Informationen veröffentlicht auch der Bundesrat regelmässig.

Weitere Informationen für Ihre Planung

Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema beschäftigen möchten, lohnt sich ein Blick auf die bestehenden Regelungen sowie steuerliche Aspekte. Unser Beitrag „Auswandern in die Schweiz und Immobilien erwerben – Chancen und Regeln“ bietet Ihnen dazu eine fundierte Grundlage und hilft Ihnen, Ihre nächsten Schritte besser zu planen.

Lebenswerk Fazit

Die Diskussion rund um die Lex Koller Schweiz zeigt: Der Markt verändert sich und genau deshalb ist es wichtig, die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit zu treffen.

Vielleicht stellen Sie sich gerade die Frage, wie sich das konkret auf Ihre Situation auswirkt oder ob jetzt ein guter Zeitpunkt für den nächsten Schritt ist.

Genau dabei begleiten wir Sie.

Persönlich, ehrlich und mit einem klaren Blick für das, was wirklich zu Ihnen passt, vom ersten Gedanken bis zum erfolgreichen Abschluss.

Wenn Sie das Thema noch vertiefen möchten, empfehlen wir Ihnen auch unseren Podcast. Dort greifen wir die aktuellen Entwicklungen rund um die Lex Koller sowie weitere immobilienrelevante Themen in diesem Kontext auf. Gemeinsam mit Maximilian Rouget von Lexfides, einem der wenigen Treuhandexperten, der sowohl die Schweiz als auch Deutschland in der Tiefe versteht.