Was bedeutet das für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer?
Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung einen historischen Entscheid gefällt: Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Damit endet ein System, das viele Eigenheimbesitzerinnen und -Besitzer als kompliziert und wenig gerecht empfunden haben und es beginnt eine neue Phase der Wohneigentumsbesteuerung.
Doch was genau ändert sich nun, ab wann gelten die neuen Regeln und welche Folgen hat das für Wohneigentum in der Schweiz?
Was ist der Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das in der Steuererklärung angegeben werden musste. Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, profitiert davon, keine Miete zahlen zu müssen, doch dieser Vorteil wurde wie Einkommen behandelt und versteuert.
Im Gegenzug konnten bisher Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten sowie gewisse Investitionen von den Steuern abgezogen werden. Dadurch war das System zwar nachvollziehbar aber für viele dennoch komplex.
Im Gegenzug konnten bisher Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und gewisse Investitionen von den Steuern abgezogen werden.
Was wurde entschieden?
Mit der Volksabstimmung ändert sich dieses System grundlegend:
- Der Eigenmietwert fällt weg: Selbstgenutzte Erst- und Zweitwohnungen müssen nicht mehr als Einkommen versteuert werden.
- Abzüge entfallen: Unterhaltskosten, Renovationen und Schuldzinsen können auf Bundesebene nicht mehr abgezogen werden.
- Neue Regeln für Schuldzinsen: Schuldzinsen sind nur noch eingeschränkt abziehbar. Für Erstkäuferinnen und Erstkäufer gibt es jedoch einen Sonderabzug: Ehepaare dürfen im ersten Jahr maximal CHF 10’000 abziehen, Alleinstehende CHF 5’000. Dieser Abzug sinkt über zehn Jahre gleichmässig bis auf null.
- Kantonale Gestaltung: Die Kantone können freiwillig gewisse Abzüge wieder zulassen, etwa für Energiesparmassnahmen oder denkmalgeschützte Objekte. Ausserdem dürfen sie eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen.
Ab wann gilt die Abschaffung des Eigenmietwerts?
Die neuen Regeln treten nicht sofort in Kraft, denn der Bundesrat legt eine Übergangsfrist fest. Gesetze und kantonale Vorschriften müssen angepasst werden, weshalb der früheste Zeitpunkt aktuell das Steuerjahr 2028 ist.
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Eidgenössischen Finanzdepartement EFD.
Folgen für Wohneigentum in der Schweiz
- Mehr Einfachheit: Kein fiktives Einkommen mehr in der Steuererklärung.
- Weniger Abzüge: Besonders Haushalte mit hohen Hypotheken oder geplanten Renovationen sind betroffen.
- Unterstützung für junge Käuferinnen und Käufer: Durch den Sonderabzug für Schuldzinsen in den ersten zehn Jahren nach Kauf.
- Kantonale Unterschiede: Je nach Kanton können neue Steuern oder zusätzliche Abzugsmöglichkeiten entstehen.
Unser Fazit:
Was sollten Sie jetzt tun?
Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt grosse Veränderungen für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer. Für viele bedeutet es eine Entlastung, doch für andere kann der Wegfall von Abzügen finanzielle Folgen haben.
Lebenswerk Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über die neuen Bestimmungen in Ihrem Kanton, denn dadurch können Sie die beste Entscheidung rund um Ihr Eigenheim treffen.